95/06/0213•Verwaltungsgerichtshof 95/06/0213
95/06/0213Supremo Tribunal Administrativo30 de mai. de 1996
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
I. zu Recht erkannt:
die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von insgesamt
S 12.740,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluß gefaßt:
Der Wiedereinsetzungsantrag der mitbeteiligten Partei wird zurückgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.