95/06/0212•Verwaltungsgerichtshof 95/06/0212
95/06/0212Supremo Tribunal Administrativo3 de set. de 1998
Ermessen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat sowohl den Erstbeschwerdeführern als auch den Zweitbeschwerdeführern jeweils Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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