95/05/0293•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0293
95/05/0293Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1996
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt St. Pölten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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