95/05/0226•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0226
95/05/0226Supremo Tribunal Administrativo19 de dez. de 1995
freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.
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