95/05/0143•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0143
95/05/0143Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1996
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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