95/05/0080•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0080
95/05/0080Supremo Tribunal Administrativo29 de ago. de 1995
Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Krems Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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