95/05/0035•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0035
95/05/0035Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1996
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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