95/04/0241•Verwaltungsgerichtshof 95/04/0241
95/04/0241Supremo Tribunal Administrativo16 de jul. de 1996
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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