95/02/0467•Verwaltungsgerichtshof 95/02/0467
95/02/0467Supremo Tribunal Administrativo17 de nov. de 1995
I. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluß gefaßt:
Die Anträge, einen Abschiebungsaufschub zu gewähren, den angefochtenen Bescheid für nichtig zu erklären oder abzuändern, werden zurückgewiesen.
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