95/01/0009•Verwaltungsgerichtshof 95/01/0009
95/01/0009Supremo Tribunal Administrativo8 de nov. de 1995
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses
Die Beschwerde wird, soweit sie die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 AsylG 1991 betrifft, zurückgewiesen, im übrigen jedoch als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.