94/20/0109•Verwaltungsgerichtshof 94/20/0109
94/20/0109Supremo Tribunal Administrativo21 de jun. de 1994
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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