94/19/0394•Verwaltungsgerichtshof 94/19/0394
94/19/0394Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1994
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren im Kostenpunkt wird abgewiesen.
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