94/19/0020•Verwaltungsgerichtshof 94/19/0020
94/19/0020Supremo Tribunal Administrativo16 de jun. de 1994
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegrehren im Kostenpunkt wird abgewiesen.
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