94/18/0306•Verwaltungsgerichtshof 94/18/0306
94/18/0306Supremo Tribunal Administrativo1 de fev. de 1995
Verhältnis zu anderen Normen und Materien
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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