94/18/0098•Verwaltungsgerichtshof 94/18/0098
94/18/0098Supremo Tribunal Administrativo19 de mai. de 1994
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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