94/17/0180•Verwaltungsgerichtshof 94/17/0180
94/17/0180Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1995
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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