94/16/0007•Verwaltungsgerichtshof 94/16/0007
94/16/0007Supremo Tribunal Administrativo27 de fev. de 1995
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 8.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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