94/14/0026•Verwaltungsgerichtshof 94/14/0026
94/14/0026Supremo Tribunal Administrativo21 de jun. de 1994
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen zu 1. in der Höhe von S 12.920,--, zu 2. in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.
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