94/12/0033•Verwaltungsgerichtshof 94/12/0033
94/12/0033Supremo Tribunal Administrativo19 de abr. de 1995
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Zuständigkeit Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Einfluß auf die Sachentscheidung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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