94/11/0393•Verwaltungsgerichtshof 94/11/0393
94/11/0393Supremo Tribunal Administrativo17 de jan. de 1995
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird zurückgewiesen.
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