94/11/0369•Verwaltungsgerichtshof 94/11/0369
94/11/0369Supremo Tribunal Administrativo28 de fev. de 1995
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Geldstrafe und Arreststrafe
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Verhängung von Verwaltungsstrafen und der Vorschreibung von Verfahrenskostenbeiträgen wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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