94/10/0131•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0131
94/10/0131Supremo Tribunal Administrativo3 de jun. de 1996
Abstandnahme vom Parteiengehör Allgemein Amtssachverständiger Person Bejahung Anforderung an ein Gutachten Befangenheit von Sachverständigen Besondere Rechtsgebiete Diverses Beteiligter Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten rechtliche Beurteilung Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Rechtsverletzung sonstige Fälle Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.