94/10/0125•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0125
94/10/0125Supremo Tribunal Administrativo3 de jun. de 1996
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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