94/10/0124•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0124
94/10/0124Supremo Tribunal Administrativo25 de ago. de 1998
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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