94/10/0020•Verwaltungsgerichtshof 94/10/0020
94/10/0020Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1994
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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