94/09/0377•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0377
94/09/0377Supremo Tribunal Administrativo20 de abr. de 1995
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die beiden angefochtenen Bescheide werden in ihrem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer zu 94/09/0377 und zu 94/09/0378 Aufwendungen in der Höhe von je S 11.540,-- zu ersetzen; das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.
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