94/09/0364•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0364
94/09/0364Supremo Tribunal Administrativo1 de out. de 1997
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens
I. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid hinsichtlich der Zusatzrente für das Jahr 1994 richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Der die Zusatzrente für das Jahr 1993 betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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