94/09/0346•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0346
94/09/0346Supremo Tribunal Administrativo7 de set. de 1995
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird - soweit er Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft - hinsichtlich der Strafe und des Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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