94/09/0330•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0330
94/09/0330Supremo Tribunal Administrativo16 de nov. de 1995
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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