94/09/0323•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0323
94/09/0323Supremo Tribunal Administrativo7 de set. de 1995
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Anträge des Beschwerdeführers und der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.
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