94/09/0297•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0297
94/09/0297Supremo Tribunal Administrativo19 de jan. de 1995
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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