94/09/0236•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0236
94/09/0236Supremo Tribunal Administrativo19 de jan. de 1995
Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung, also in seinem Straf- und Kostenausspruch, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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