94/09/0011•Verwaltungsgerichtshof 94/09/0011
94/09/0011Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1994
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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