94/08/0185•Verwaltungsgerichtshof 94/08/0185
94/08/0185Supremo Tribunal Administrativo5 de set. de 1995
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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