94/08/0160•Verwaltungsgerichtshof 94/08/0160
94/08/0160Supremo Tribunal Administrativo8 de set. de 1998
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der als "Gegenschrift" bezeichnete Schriftsatz der Wiener Gebietskrankenkasse wird zurückgewiesen.
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