94/07/0156•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0156
94/07/0156Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 1995
Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen; und 2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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