94/07/0151•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0151
94/07/0151Supremo Tribunal Administrativo14 de mar. de 1995
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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