94/07/0112•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0112
94/07/0112Supremo Tribunal Administrativo15 de nov. de 1994
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Besondere Rechtsgebiete Diverses Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Parteiengehör Sachverständigengutachten
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.282,50, die Zweit- und Drittbeschwerdeführer haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 2.282,50 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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