94/07/0049•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0049
94/07/0049Supremo Tribunal Administrativo11 de jul. de 1996
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Verfahrensbestimmungen Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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