94/07/0042•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0042
94/07/0042Supremo Tribunal Administrativo28 de mar. de 1995
Vertretungsbefugter juristische Person Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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