94/07/0025•Verwaltungsgerichtshof 94/07/0025
94/07/0025Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1994
Einfluß auf die Sachentscheidung Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich insgesamt Aufwendungen in Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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