94/06/0197•Verwaltungsgerichtshof 94/06/0197
94/06/0197Supremo Tribunal Administrativo16 de mar. de 1995
Fertigungsklausel Inhalt des Spruches Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 11.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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