94/06/0160•Verwaltungsgerichtshof 94/06/0160
94/06/0160Supremo Tribunal Administrativo14 de set. de 1995
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Sachverständigengutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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