94/05/0292•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0292
94/05/0292Supremo Tribunal Administrativo22 de set. de 1998
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt St. Pölten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Mitbeteiligten in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde und der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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