94/05/0198•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0198
94/05/0198Supremo Tribunal Administrativo19 de dez. de 1995
Anforderung an ein Gutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.