94/05/0173•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0173
94/05/0173Supremo Tribunal Administrativo7 de nov. de 1995
Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565.- und der erst- und zweitmitbeteiligten Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 11.480.- jeweils binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.