94/05/0157•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0157
94/05/0157Supremo Tribunal Administrativo30 de ago. de 1994
Einwendung der entschiedenen Sache
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Vornahme einer Beschwerdeergänzung wird abgewiesen.
2. Die nachgeholte Beschwerde wird zurückgewiesen.
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