94/05/0100•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0100
94/05/0100Supremo Tribunal Administrativo29 de nov. de 1994
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verbesserungsauftrag Bejahung Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Vorstellung Diverses Formgebrechen behebbare Baurecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer gemeinsam haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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