94/05/0012•Verwaltungsgerichtshof 94/05/0012
94/05/0012Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Sachverständigengutachten Unterschrift des Genehmigenden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.