94/04/0062•Verwaltungsgerichtshof 94/04/0062
94/04/0062Supremo Tribunal Administrativo24 de ago. de 1995
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Rechtswidrigkeit von Bescheiden
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren hierüber eingestellt.
Die Anträge auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.
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